Der Nachweis der Schalldämmung von Bauteilen erfolgt bislang nach Beiblatt 1, DIN 4109 (Nov. 1989). Die Berücksichtigung der flankierenden Übertragung wird mit dieser Norm allerdings nur unzureichend abgebildet. Vor diesem Hintergrund wird die DIN 4109 derzeit vollständig überarbeitet und an das europäisch genormte Rechenverfahren der DIN EN 12354 angepasst, mit dem eine akustische Energiebilanzierung vorgenommen werden kann, die eine sehr viel bessere Prognose der tatsächlichen Schalldämmung in Gebäuden zulässt. Auf Basis der DIN EN 12354 sowie des derzeitigen Stands der Technik hat die Arbeitsgemeinschaft Mauerziegel e.V. bereits am 10.03.2010 beim Deutschen Institut für Bautechnik die allgemeine bauaufsichtliche Zulassung Z-23.22-1787 erwirkt, mit der die Erstellung eines bauordnungsrechtlichen Schallschutznachweises für die Luftschalldämmung von Mauerwerk aus Hochlochziegeln nach den neuesten Erkenntnissen prognosesicher möglich ist.
Schallübertragswege
In DIN EN 12354-1 erfolgt eine wesentlich detailliertere Berechnung der tatsächlichen Schallübertragungswege. Neben der direkten Übertragung durch das trennende Bauteil sind auch die flankierenden Bauteile wie Außen- und Innenwände sowie Decken an der Weiterleitung von Schallenergie beteiligt, insgesamt also 13 Wege, die über das trennende Bauteil und 12 Übertragungswege der Flanken verlaufen.