Der Großteil aller deutschen Wandbaustoff- und Betonfertigteil-Produzenten stellt ab sofort privatrechtliche Leistungserklärungen für seine Produkte zur Verfügung. Der Grund: ein EuGH-Urteil von 2014. Dieses besagt, dass nationale bauordnungsrechtliche Zusatzanforderungen an europäisch harmonisierte Bauprodukte nicht mehr erlaubt sind. Als Folge dürfen mittlerweile nur noch bauordnungsrechtliche Anforderungen an das Bauwerk – nicht aber an das Bauprodukt – gestellt werden.
Um hier die Sicherheit und Qualität auch weiter zu gewährleisten, haben verschiedene Herstellerverbände die sogenannten Anforderungsdokumente erarbeitet.