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Immobilienbesitzer, Bauherren und alle, die planen, zu bauen, sollten sie kennen – die Förderungen und Regeln, die ab 2021 gelten.
Die Bürger erhalten ab 2021 maximal 70 Euro für 700 Euro angespartes Eigenkapital. Auch die Einkommensgrenzen steigen: für Alleinstehende von bislang 25.600 Euro zu versteuerndem Jahreseinkommen auf 35.000 Euro. Für Verheiratete von 51.200 auf 70.000 Euro.
Die Frist für das Baukindergeld wurde um drei Monate verlängert. Das heißt: Wer bis zum 31. März 2021 eine Baugenehmigung erhält oder eine Immobilie kauft, kann das Baukindergeld noch beantragen.
Das Heizen mit fossilen Brennstoffen wie Öl und Gas wird teurer. Pro Tonne CO2 kommen 25 Euro Klimaschutz-Abgabe obendrauf. Innerhalb von fünf Jahren steigt der CO2-Preis auf 55 Euro. Bis 2025 summieren sich dadurch die Mehrkosten einen 150-Quadratmeter-Haushalt mit Ölheizung auf rund 1.200 Euro.
Ab 2021 gelten strengere Feinstaubregeln. Das heißt: Öfen, die vor 1995 errichtet wurden und die nun geltenden Grenzwerte nicht einhalten, müssten eigentlich schon bis zum 31. Dezember 2020 stillgelegt, mit Feinstaubabscheidern nachgerüstet oder ausgetauscht werden.
Künftig teilen sich Käufer und Verkäufer die Maklergebühren. Das sogenannte Bestellerprinzip, nach dem derjenige, der den Makler beauftragt, ihn auch vollständig zahlt, gilt bei selbstgenutztem Wohneigentum nicht mehr.
Das neue Wohnungseigentumsgesetz vereinfacht die Beschlussfassung über bauliche Veränderungen der Wohnanlage. Umbaumaßnahmen können künftig mit einfacher Mehrheit beschlossen werden. Die Kosten tragen jeweils die Eigentümer, die zugestimmt haben. Bei Zwei-Drittel-Mehrheit tragen künftig alle Eigentümer die Sanierungskosten.