gewährleistet bei ausreichender Beheizung und Lüftung ein hygienisches Raumklima, so dass Tauwasser- und Schimmelpilzfreiheit, insbesondere an den Innenoberflächen, sichergestellt ist. Zur Umsetzung des Mindestwärmeschutzes wird nach DIN 4108-2, Tab. 3 für Außenwände ein Wärmedurchlasswiderstand von R ≥ 1,2 (m²K)/W gefordert. Außenmauerwerk aus hochwärmedämmenden Ziegeln erfüllt diesen bereits in einschaliger Bauweise ohne Zusatzdämmung.
Der Mindestwärmeschutz hängt nicht nur von der Wärmedämmqualität, sondern auch von der relativen Luftfeuchte ab. Daher ist bei der Nutzung von Gebäuden auf ausreichenden Luftwechsel zu achten und die Raumluft so zu konditionieren, dass kein Schimmelpilzwachstum möglich ist. Das Wachstum von Schimmelpilzen ist unterbunden, wenn bei ebenen Bauteilen mit homogenen Schichten der raumseitige Temperaturfaktor fRsi den Wert 0,7 nicht unterschreitet: